Frostempfindlichkeit

Straßenaufbauten müssen entsprechend ihrer Verwendung / Nutzung und ihrer Klassifikation bestimmten Normen gerecht werden.

So ist sicherzustellen, das der Straßenaufbau frostsicher ausgeführt wird. Insofern hängt die Gesamtdicke des frostsicheren Straßenaufbaues wesentlich von der Beschaffung des Untergrundes ab.

So sind zum Beispiel nur grobkörnige Untergründe mit Kornateilen >40mm Masse-% als nicht frostempfindlich einzustufen. Die Beurteilung  in die Klassen F1, F2 oder F3 nimmt der Fachbetrieb vor.

Entsprechend wird die untere Tragschicht des Pflasteraufbaues aus ungebundenen, nicht frostempfindlichen Materialien gebaut. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat Frosteinwirkunszonen aufgestellt. Sachsen liegt größtenteil in Zone III, teilweise (vor allem der nördliche Bereich) liegt in Frosteinwirkunszone II.

Entsprechend sind die Untergünde für die Pflasterflächen zu bauen, also ist der der gesamte Untergrund einer Pflasterfläche im wesentlichen abhängig von:

  • Art des Untergrundes
  • der Bauklasse die erzielt werden soll (Belastung)
  • der Frosteinwirkungszone
  • Pflastermaterial

Daraus resultierend beginnt der Aufbau einer Pflasterfläche mit Untergrund und Unterbau in Abhängigkeit von der zu erzielenden Frostsicherheit.