Abbruch und Abrißarbeiten
  • maschineller Abbruch von Gebäuden und Bauwerken jeglicher Art, bis zu einer Gebäudehöhe von 15m  sowie deren Entkernung einschl. Entsorgung des anfallenden Abbruchgutes
  • Genehmigung zum Abbruch/Rückbau von starkgebundenen Asbestzementprodukten vorhanden